«Friedas Fall»

«Friedas Fall» zu beschreiben, ist schwierig. Irgendwie werden dem Schweizer Kinofilm der Regisseurin Maria Brendle keine Worte gerecht. Der Film empört und berührt gleichermassen. Verzweiflung, Scham und Elend wechseln sich ab. Ebenso Moral und Emanzipation. Und immer wieder stellt sich die Frage: Wie viel Opfer steckt in der Täterin?
St. Gallen im Jahr 1904: Frieda Keller erdrosselt ihren fünfjährigen Sohn und verscharrt ihn im Wald. Die junge Näherin wurde vor fünf Jahren von ihrem Chef im Wirtshaus mehrfach vergewaltigt und wurde schwanger. Als die Leiche gefunden wird, gesteht sie sofort. Daraufhin wird sie vom Kantonsgericht St. Gallen zum Tode verurteilt. Es kommt zum Prozess. Und das Strafrechtssystem stösst an seine Grenzen. Ist Frieda Keller wirklich eine kaltblütige Kindsmörderin? Oder ist sie ein Opfer frauenfeindlicher Gesetze? Oder beides? Der Fall ruft Anwälte, Presse und Zivilgesellschaft auf den Plan. Sie streiten sich darüber, wie viele Rechte einer Frau überhaupt zustehen.
Gedreht wurde «Friedas Fall» an Originalschauplätzen wie dem Klosterhof St. Gallen. In der Rolle der Hauptprotagonistin überzeugt die Schweizer Schauspielerin Julia Buchmann. Wie das Drama wirklich ausgeht, soll an dieser Stelle nicht verraten werden. Nur so viel: Friedas Vergewaltiger wurde nie zur Rechenschaft gezogen. Das damalige Gesetz schützte verheiratete Männer, die sich an Frauen vergriffen. Mehr braucht es dazu nicht zu sagen. Ein empfehlenswerter Film. Ebenfalls zu empfehlen das Buch dazu: «Die Verlorene» von Michèle Minelli.
Freigegeben ab 12 Jahren. Aktuell zu sehen in den Schweizer Kinos.